EU-Rat will Reichweitenmessung ohne Cookie-Einwilligung erlauben

Der Rat der EU hat seine Position zum Digital-Omnibus beschlossen: weniger Cookie-Banner, neue Regeln zur Pseudonymisierung. Gelten wird das noch nicht.

Symbolbild: Aufgeklappter Laptop auf einem hellen Schreibtisch, daneben ein Glas mit Keksen und eine violette Mappe
Weniger Banner, mehr Ruhe: Der Rat will Cookies für Reichweitenmessung von der Einwilligung ausnehmenKI-generiertes Bild

Wer Besucherzahlen der eigenen Website misst, braucht dafür womöglich bald kein Häkchen im Cookie-Banner mehr. Der Rat der EU hat am 21. Oktober 2026 seine Position zum Digital-Omnibus beschlossen. Darin steht die Reichweitenmessung ausdrücklich unter den Zwecken, für die Cookies ohne Einwilligung gesetzt werden dürfen. Geltendes Recht ist das noch nicht: Erst verhandelt der Rat mit dem Europäischen Parlament, und das hat seine eigene Position noch nicht festgelegt.

Die Regeln für Cookies und andere Tracking-Techniken bleiben in der E-Privacy-Richtlinie. Der Rat will dort klarere und zusätzliche Zwecke ohne Einwilligungspflicht festschreiben. Als Beispiele nennt er neben der Reichweitenmessung Cookies, die für einen Dienst nötig sind, und solche für die Sicherheit des Geräts. Ziel sei, dass beim Surfen weniger Cookie-Banner erscheinen. Welche Analysewerkzeuge unter „Reichweitenmessung“ fallen, sagt die Pressemitteilung nicht. Für Werbe-Tracking und Retargeting nennt sie keine Ausnahme.

Vom Vorschlag bis zur Einigung#

Datum Schritt
19. November 2025 EU-Kommission legt den Digital-Omnibus vor, als Teil von „Omnibus VII“
29. Juni 2026 Der Teil zu den KI-Regeln wird verabschiedet
21. Oktober 2026 Rat beschließt seine Position zu DSGVO, Cookies und Datenregeln
offen Parlament legt seine Position fest, dann beginnen die Verhandlungen
Ende 2027 Ziel: alle Vereinfachungspakete abgeschlossen

Was der verabschiedete KI-Teil für die Fristen im AI Act bedeutet, steht in unserer Meldung zu den neuen Hochrisiko-Fristen. Mit dem Mandat vom 21. Oktober 2026 hat der Rat nun auch die Änderungen an der DSGVO festgelegt. Die Definition personenbezogener Daten bleibt, neu ist eine Vorschrift zur Pseudonymisierung. Für die Entwicklung und den Betrieb von KI-Systemen will der Rat die Rechtsgrundlage zur Verarbeitung personenbezogener Daten klarstellen und für sensible Daten zusätzliche Schutzvorkehrungen einziehen. Dazu kommen eine längere Frist für die Meldung von Datenpannen und eine EU-weite Liste der Verarbeitungen mit hohem Risiko.

Wie weit KI-Training mit Kundendaten aus dem CRM künftig ohne Einwilligung möglich ist, lässt sich aus dem Mandat noch nicht ablesen. Wer heute mit ChatGPT, Claude oder Copilot arbeitet, orientiert sich weiter an den geltenden Regeln aus unserem Vergleich der Datenschutz-Einstellungen.

Rat, Parlament und Kommission haben sich in ihrem Fahrplan Ende 2027 als Ziel gesetzt. Bis zur Einigung gilt die Einwilligungspflicht für Analyse-Cookies unverändert, und der Banner auf der eigenen Website bleibt, wie er ist.

Quellen (1)

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