AI Act Check
Wir sind keine Juristen. Der Check ordnet ein, ersetzt aber keine Rechtsberatung.
Rollen und Risiken klären, Fristen einordnen und nächste Schritte für den KI-Einsatz planen.
Prüfe einen konkreten KI-Einsatz. Bei mehreren Systemen wiederhole den Check je Zweck. Ungeklärte Antworten führen zu Prüfaufgaben.
- offenRollen
- offenRisiken
- offenTransparenz
- offenGrundrechte
- offenDaten
- offenProzesse
- offenWerkzeuge
- offenKompetenz
- offenRegeln und Verantwortung
Deine nächsten Schritte
Die Hinweise gelten unter den genannten Bedingungen. Offene Rollen und Risiken zuerst klären.
Pflichten und Fristen
KI-Readiness in fünf Feldern
Wir sind keine Juristen. Der Check ordnet ein, ersetzt aber keine Rechtsberatung.
Belege zu deinen Hinweisen
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Rechtsgrundlagen
Die Verordnung (EU) 2026/1744 gilt seit 27.07.2026. Die Hochrisiko-Fristen sind bereits geändert: Anhang III ab 02.12.2027, Anhang I ab 02.08.2028. Die Transparenzpflichten gelten grundsätzlich seit 02.08.2026.
Belege und Datenstand
- 1 · PrimärVerordnung (EU) 2024/1689 (Originalfassung, EUR-Lex) · Inkrafttreten 01.08.2024
- 2 · PrimärVerordnung (EU) 2026/1744 (EUR-Lex) · Inkrafttreten 27.07.2026
- 3 · PrimärEU-Kommission: AI Omnibus tritt in Kraft
- 4 · PrimärEU-Kommission: Zeitplan der KI-Verordnung
- 5 · PrimärAI Act Service Desk: geänderter Art.113
- 6 · PrimärAI Act Service Desk: Art. 4
- 7 · PrimärAI Act Service Desk: Art. 5
- 8 · PrimärAI Act Service Desk: Art. 6
- 9 · PrimärAI Act Service Desk: Art. 25
- 10 · PrimärAI Act Service Desk: Art. 16
- 11 · PrimärAI Act Service Desk: Art. 26
- 12 · PrimärAI Act Service Desk: Art. 23
- 13 · PrimärAI Act Service Desk: Art. 24
- 14 · PrimärAI Act Service Desk: Art. 27
- 15 · PrimärAI Act Service Desk: Art. 111
- 16 · PrimärAI Act Service Desk: Art. 50
- 17 · PrimärAI Act Service Desk: Art. 53
Alle bedingten Pflichten durchgehen
KI-Kompetenz fördern
Wenn du Anbieter oder Betreiber bist, unterstütze KI-Kompetenz mit Maßnahmen passend zu Einsatz, Vorkenntnissen und betroffenen Personen. Die seit 27.07.2026 geänderte Pflicht verlangt keinen garantierten Kompetenzgrad einer Person und kein bestimmtes Zertifikat.
Verbotene Praktiken vor Einsatz ausschließen
Wenn ein Tatbestand des Art. 5 erfüllt ist, darf die Praxis grundsätzlich nicht eingesetzt oder bereitgestellt werden. Die genaue Vorschrift und ausdrücklich geregelte Ausnahmen prüfen; eine positive Antwort ist ein Anlass zum Stopp und zur fachlichen Klärung.
Neue Verbote für intime und sexualisierte Darstellungen beachten
Wenn die neuen Tatbestände nach Art. 5 Abs. 1 ba oder bb betroffen sind, gelten deren Verbote ab 02.12.2026. Eine etwaige strengere Pflicht aus anderem Recht bleibt bestehen.
Hochrisiko-Einordnung und Ausnahmen prüfen
Wenn Anhang III oder die Produktvoraussetzungen von Anhang I berührt sein könnten, prüfe Zweckbestimmung, Profiling und die Ausnahmen nach Art. 6. Die Einordnung jetzt für die Vorbereitung klären. Dies ist keine Einstufung deines Systems. Falls du als Anbieter eine Ausnahme nach Art. 6 Abs. 3 beanspruchst, dokumentiere die Bewertung vor dem Inverkehrbringen bzw. der Inbetriebnahme nach Abs. 4 und registriere nach Art. 49 Abs. 2.
Anbieterrolle bei Änderungen klären
Wenn du bei einem Hochrisiko-System die Bedingungen des Art. 25 erfüllst, können Anbieterpflichten auf dich übergehen. Eigener Name, wesentliche Änderung und geänderte Zweckbestimmung sind getrennte Auslöser.
Anbieterpflichten für Hochrisiko-Systeme vorbereiten
Falls dein System als Hochrisiko eingeordnet wird und du Anbieter bist, Anforderungen der Art. 8–15, Qualitätsmanagement, technische Dokumentation, Konformität, Registrierung und Überwachung prüfen. Anhang III: 02.12.2027; Anhang I: 02.08.2028.
Betreiberpflichten für Hochrisiko-Systeme vorbereiten
Falls du ein Hochrisiko-System betreibst, Gebrauchsanweisung, geeignete menschliche Aufsicht, Daten, Überwachung, Logs und Informationspflichten prüfen. Beschäftigte und Vertretungen bei Arbeitsplatz-Einsatz beachten.
Einführerpflichten für Hochrisiko-Systeme vorbereiten
Falls du ein Hochrisiko-System einführst, vor Bereitstellung unter anderem Konformität, Dokumentation, Herstellerangaben, Vertreter und Kennzeichnung prüfen.
Händlerpflichten für Hochrisiko-Systeme vorbereiten
Falls du ein Hochrisiko-System als Händler bereitstellst, die erforderlichen Konformitäts- und Begleitunterlagen prüfen und bei festgestellter Nichtkonformität nicht bereitstellen.
Grundrechte-Folgenabschätzung prüfen
Falls du als besonderer Betreiber nach Art. 27 ein Hochrisiko-System nach Art. 6 Abs. 2 (Anhang III, ausgenommen Nr. 2) einsetzen willst, vor dem Einsatz die Grundrechte-Folgenabschätzung durchführen. Bei ausschließlich Anhang I greift diese Pflicht nicht. Eine Datenschutz-Folgenabschätzung ist zusätzlich zu prüfen; passende Abschnitte können einbezogen werden.
Übergangsregeln für bestehende Systeme prüfen
Wenn ein Hochrisiko-System vor seinem jeweiligen Anwendungstermin bereitgestellt oder in Betrieb genommen wurde, können Übergänge nach Art. 111 Abs. 2 greifen. Wesentliche Designänderungen ab diesem Termin, öffentliche Stellen mit Termin 02.08.2030 sowie EU-Großsysteme nach Abs. 1 gesondert prüfen; keine pauschale Bestandsschutz-Zusage.
Menschen über direkte KI-Interaktion informieren
Wenn du Anbieter eines direkt mit Menschen interagierenden Systems bist, muss die Interaktion mit KI erkennbar sein, sofern sie nicht schon aus Kontext und Umständen offensichtlich ist. Ausnahmen und Informationszeitpunkt nach Art. 50 Abs. 1 und 5 prüfen.
Synthetische Ausgaben maschinenlesbar kennzeichnen
Wenn du ein generatives KI-System anbietest, greift grundsätzlich die maschinenlesbare Erkennbarkeit synthetischer Ausgaben nach Art. 50 Abs. 2. Ausnahmen etwa für Standardbearbeitung ohne wesentliche Veränderung prüfen. Für vor 02.08.2026 bereitgestellte Systeme gilt Übergang bis 02.12.2026.
Deepfakes offenlegen
Wenn du als Betreiber Deepfakes erzeugst oder manipulierst und verwendest, deren künstliche Erzeugung offenlegen. Die besondere Ausgestaltung bei künstlerischen oder fiktionalen Werken und gesetzliche Ausnahmen prüfen.
KI-Texte zu öffentlichem Interesse kennzeichnen
Wenn du als Betreiber KI-generierte oder manipulierte Texte zur Information über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse veröffentlichst, die Erzeugung offenlegen. Die Ausnahme für menschliche Prüfung/redaktionelle Kontrolle mit redaktionell Verantwortlichem gesondert prüfen.
Betroffene über Emotionserkennung oder biometrische Kategorisierung informieren
Wenn du solche Systeme rechtmäßig als Betreiber einsetzt, Betroffene nach Art. 50 Abs. 3 informieren. Das hebt Verbote oder Datenschutzpflichten nicht auf.
Pflichten als Anbieter eines Allzweck-KI-Modells prüfen
Wenn du selbst ein GPAI-Modell anbietest, technische Dokumentation, Informationen für nachgelagerte Anbieter, Urheberrechtsstrategie und Zusammenfassung der Trainingsinhalte prüfen. Modelle vor 02.08.2025: Übergang bis 02.08.2027. Freie Lizenzen können nur bestimmte Dokumentationspflichten ausnehmen; systemisches Risiko und Art. 55 zusätzlich prüfen.
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