Artikel 4 verlangt Maßnahmen und kein garantiertes Niveau

Die geänderte KI-Kompetenzregel verlangt Maßnahmen von Anbietern und Betreibern. Ein bestimmtes Niveau jeder einzelnen Person muss nicht garantiert werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die geänderte Vorschrift verlangt keine Garantie eines bestimmten individuellen Niveaus.
  • Artikel 4 Absatz 2 hebt die Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen hervor.

Artikel 4 des AI Acts verpflichtet Anbieter und Betreiber zu Maßnahmen, die die Entwicklung von KI-Kompetenz unterstützen. Die geänderte Fassung stellt zugleich klar, dass kein bestimmtes Kompetenzniveau jeder einzelnen Person garantiert werden muss. Die Originalvorschrift (Stand 3. Oktober 2026) berücksichtigt die Änderungen durch Verordnung (EU) 2026/1744 (Stand 3. Oktober 2026), in Kraft seit dem 27. Juli 2026.

Die Regel zur KI-Kompetenz gilt bereits seit dem 2. Februar 2025. Bei den Maßnahmen sind technische Kenntnisse, Erfahrung, Ausbildung und Training ebenso zu berücksichtigen wie der Verwendungskontext und die betroffenen Personen oder Gruppen. Eine allgemeine Kursbezeichnung beantwortet diese unterschiedlichen Gesichtspunkte nicht allein.

Absatz 2 verpflichtet die Kommission und die Mitgliedstaaten, die Bemühungen von Anbietern und Betreibern zu unterstützen und zu erleichtern. Kleine und mittlere Unternehmen werden dabei ausdrücklich hervorgehoben. Die Kommission soll praktische Beispiele für die Erfüllung der Pflicht veröffentlichen.

Was folgt für die betriebliche Schulung?#

Für die betriebliche Planung ist deshalb die tatsächliche Tätigkeit ein sinnvoller Ausgangspunkt. Wer Entwürfe prüft, braucht andere Übungsinhalte als eine Person, die Datenzugänge oder Versandwerkzeuge einrichtet. Das ist eine Ableitung für die Aufgabenplanung, keine zusätzliche im Gesetz festgelegte Zertifikatsform.

Der Ratgeber zur KI-Schulungspflicht erläutert die aufgabenbezogene Planung. Artikel 4 verbindet die Maßnahmen mit den Kenntnissen der eingesetzten Personen und dem Verwendungskontext der Systeme. Dieser Bezug ist der Ausgangspunkt der beschriebenen Pflicht.

ARTIKEL4<RECHT<20261005<<<<<<<Q2<QUELLEN<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<

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