Artikel 50 unterscheidet technische Markierung durch Anbieter von Offenlegung durch Betreiber. Die jeweiligen Absätze behandeln unterschiedliche Pflichten.
Die geänderte KI-Kompetenzregel verlangt Maßnahmen von Anbietern und Betreibern. Ein bestimmtes Niveau jeder einzelnen Person muss nicht garantiert werden.