Der AI Act erfasst Rollen und die Verwendung von Ausgaben
Das Wichtigste in Kürze
- Artikel 2 unterscheidet mehrere Rollen in der Bereitstellung und Verwendung von KI.
- Bei Drittlandanbietern und -betreibern kann die Verwendung von Ausgaben in der Union zählen.
Der Anwendungsbereich des AI Acts richtet sich nicht allein nach dem Namen eines KI-Produkts. Artikel 2 (Stand 3. Oktober 2026) unterscheidet unter anderem Anbieter, Betreiber, Importeure und Händler. Für Anbieter und Betreiber mit Sitz in einem Drittland kann die Verwendung der Ausgabe des Systems in der Union entscheidend sein. Die aktuelle Fassung berücksichtigt Verordnung (EU) 2026/1744 (Stand 3. Oktober 2026), in Kraft seit dem 27. Juli 2026.
Welche Beteiligten erfasst der Anwendungsbereich?#
Die Norm unterscheidet verschiedene Rollen:
- Anbieter von KI-Systemen;
- Betreiber, die das System verwenden;
- Importeure und Händler mit eigenen Aufgaben.
Für ein betriebliches Verzeichnis reicht deshalb eine Liste von Softwarebezeichnungen nicht aus. Sie sollte den jeweiligen Einsatz und die Rolle des Unternehmens erkennen lassen. Dieselbe technische Anwendung kann in verschiedenen Zusammenhängen andere Fragen auslösen. Die Vorschrift beschreibt außerdem Grenzen und Ausnahmen ihres Anwendungsbereichs.
Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c erfasst Anbieter und Betreiber in einem Drittland, wenn die erzeugte Ausgabe in der Union verwendet wird. Ein Unternehmen in der Schweiz fällt daher nicht schon aufgrund eines allgemeinen DACH-Bezugs unter dieselben Regeln wie ein EU-Betrieb. Die konkrete Verwendung ist zu prüfen.
Umgekehrt nennt die Vorschrift für Betreiber mit Niederlassung oder Sitz in der Union eine eigene Anknüpfung. Eine Rollenzuordnung und eine Prüfung des räumlichen Anwendungsbereichs sind damit unterschiedliche Schritte.
Der räumliche Anwendungsbereich verbindet somit die Unternehmensrolle mit dem Einsatzort beziehungsweise der Nutzung der Ausgabe. Für eine Anbindung über Ländergrenzen ist die Verwendung des Ergebnisses eine eigenständige Angabe neben dem Sitz des beteiligten Unternehmens.
Belege und Datenstand
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